Bezuschussung von Freizeitmaßnahmen durch die SJF

Bitte folgendes beachten:

Es gibt für die Antragstellung 2 Fristen - 30.06. und 30.09. eines jeden Jahres. Maßnahmen, die nach dem 30.09. stattfinden, müssen vorangemeldet werden.

Es werden jeweils erst 50% der möglichen Gesamtzuschuss-Summe ausgezahlt.

Nach dem 30.09. wird jeweils entschieden, ob weitere 50% oder weniger auf Grund der vorliegenden Gesamtanträge ausgezahlt werden können.
Auszahlung erfolgt erst nach schriftlicher Bestätigung der Auszahlungssumme.


Bei Inlandsmaßnahmen muss ein Programm, das die Aktivitäten aufzeigt die nicht im hauptsächlichen im Sportbereich liegen dürfen, sondern im pädagogischen Bereich liegen müssen, beigelegt werden.

 


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Antrag


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