|
Bitte
folgendes beachten:
Es
gibt für die Antragstellung 2 Fristen - 30.06.
und 30.09. eines jeden Jahres.
Maßnahmen, die nach dem 30.09. stattfinden, müssen vorangemeldet
werden.
Es
werden jeweils erst 50% der möglichen Gesamtzuschuss-Summe ausgezahlt.
Nach
dem 30.09. wird jeweils entschieden, ob weitere 50% oder weniger auf Grund
der vorliegenden Gesamtanträge ausgezahlt werden können.
Auszahlung erfolgt erst nach schriftlicher Bestätigung der Auszahlungssumme.
Bei
Inlandsmaßnahmen muss ein Programm, das die Aktivitäten aufzeigt
die nicht im hauptsächlichen im Sportbereich liegen dürfen,
sondern im pädagogischen Bereich liegen müssen, beigelegt werden.
Download
Antrag
zurück
|